Willkommen
Ich freue mich, Sie in vielen Fragen rund um das Medizinrecht unterstützen zu dürfen. Da es sich um einen sehr anspruchsvollen Rechtsbereich handelt, habe ich mich im Jahr 2009 entschlossen, meine bis dahin erlangten Rechtskenntnisse durch den Fachanwaltslehrgang Medizinrecht der Deutschen Anwaltsakademie zu vertiefen. Sämtliche theoretische und praktische Voraussetzungen zur Erlangung des Fachanwaltstitels habe ich erfolgreich abgeschlossen, besuche seither regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen der Deutschen Anwaltakademie und der Rechtsanwaltskammer in Hamm zu den Themen meiner Tätigkeitsschwerpunkte, um mein Wissen für Ärzte, Patienten und Versicherte stets auf dem neuesten Stand zu sichern. Seit Febraur 2013 bin ich aufgrund des Beschlusses des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Hamm Fachanwältin für Medizinrecht.
Bei Bedarf stehe ich meinen Mandanten nach individueller Terminvereinbarung zur Verfügung. Einen Besprechungs- oder Beratungstermin können Sie entweder telefonisch oder per email mit mir vereinbaren. Dabei erfolgt die optimale Vorbereitung des Termins, indem Sie mir kurz skizzieren, worum es geht, damit bestehender Schriftwechsel besprochen und entweder vorab zugesendet oder zum Termin mitgebracht werden kann. In bestimmten Fällen ist das Ausfüllen von Formularen erforderlich, die ich Ihnen gern vorab zukommen lasse, damit keine wertvolle Zeit verloren geht. Besprechungstermine werden entweder in meinem Büro abgehalten oder dort, wo es erforderlich ist, also z.B. in Ihrer Arztpraxis, im Krankenhaus oder bei Ihnen zu Hause.
Ich berate und begleite Sie nach Ihrem Wunsch. Hierzu gehört, dass Sie sämtliche wesentliche Schriftsätze vorab als Entwurf erthalten, der erst an die Gegenseite verschickt wird, wenn Sie ihn geprüft und freigegeben haben, da so gesichert ist, dass Ihr Anliegen richtig und vollständig erfasst wird. Sehr wichtig ist mir die vertrauensvolle Zusammenarbeit, in der ich Ihnen mit meinem Wissen und meiner Erfahrung zur Seite stehe. Sie allein bestimmen nach meiner Beratung zu den entsprechenden Möglichkeiten und Risiken, was geschehen soll, d.h. ob eine Angelegenheit außergerichtlich bereinigt werden soll oder ob es zu einem Prozeß kommen soll. Auch wenn das oberste Ziel stets die Vermeidung eines langwierigen und kostspieligen Prozesses ist, läßt sich dies nicht immer vermeiden.
Im Bereich Arzthaftung bitte ich meine Mandanten regelmäßig um ein wenig Vorarbeit vor dem ersten Beratungsgespräch. In jedem Fall ist es nützlich, ein sogenanntes „Gedächtnisprotokoll“ zu erstellen, in dem genau aufgelistet wird, wie sich das Behandlungsgeschehen zugetragen hat und worin genau die ärztlichen Versäumnisse vermutet werden. Ich halte zu diesem Zweck einen Fragebogen bereit, den ich Ihnen gern zur Vorbereitung des ersten Gespräches zukommen lasse. Bitte bringen Sie in allen Fällen sämtlichen Schriftwechsel mit. Kontaktieren Sie mich in Fällen der beabsichtigten Einnahme oder Nutzung nicht anerkannter Therapien undbedingt vor der Behandlung, damit der im Sozialrecht essentielle Beschaffungsweg eingehalten wird, andernfalls droht ein Scheitern der Durchsetzung allein aus formellen Gründen.